PDF Version dieser Datenschutzbestimmungen
Verpflichtung SWISSVAULT
SWISSVAULT stellt dem Kunden je nach Serviceversion Soft- und ev. Hardwarekomponenten zur Verfügung. SWISSVAULT verpflichtet sich, die vom Kundenstandort übertragenen elektronischen Daten auf besonders geschützten Servern im SWISS FORT KNOX sicher aufzubewahren. SWISSVAULT gewährleistet die grundsätzliche Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Soft- und Hardwarekomponenten während der Vertragsdauer und ist für regelmässige, kostenlose Updates an der von Ihr gelieferten Soft- und Hardware verantwortlich. SWISSVAULT verpflichtet sich zur konstanten Bereitschaft für notfallmässige Datenrückführungen (gemäss den separat gültigen Konditionen und technischen Möglichkeiten der Dokumentation „Notfall-Rückführungen“).
Verschlüsselung der Kundendaten
Der Service beinhaltet eine Verschlüsselung der Kundendaten zum Schutz vor Einsicht durch SWISSVAULT und Dritte. Der Grad der Verschlüsselung beträgt:
- 448-bit Blowfish für die Speicherung der Daten im SWISS FORT KNOX (alle Serviceversionen)
- 128-bit SSL / 448-bit Blowfish für die Übertragung ins SWISS FORT KNOX (je nach Serviceversion)
Besitzer und alleiniger Verantwortlicher für alle SWISSVAULT Zugangsdaten ist ausschliesslich der Kunde. SWISSVAULT hat keine Möglichkeit, verlorene Zugangsdaten wieder zu beschaffen und empfiehlt, sämtliche Zugangsdaten in physischer Form an zwei sicheren und voneinander unabhängigen Orten aufzubewahren (z.B. bei einem Treuhänder, einer Bank und / oder einem Anwalt). Weiter wird eine periodische Funktionskontrolle aller Zugangsdaten empfohlen. DER KUNDE NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS SEINE KUNDENDATEN OHNE DEN ENCRYPTION-KEY NICHT MEHR LESBAR GEMACHT WERDEN KÖNNEN UND EIN VERLUST DES ENCRYPTION-KEY DEN ENDGÜLTIGEN VERLUST ALLER VON SWISSVAULT GESPEICHERTEN KUNDENDATEN ZUR FOLGE HAT!
Aufbewahrungsdauer
Alle Versionen bieten einen Rückgriff auf die durch SWISSVAULT erfolgreich gesicherten Datenbestände der letzten 30 bis 60 Tagen. Danach wird der Datenbestand des jeweils letzten Backups pro Monat in einem Monatsendstand zusammengefasst. Die effektive Aufbewahrungsdauer ist Versionsabhängig.
Haftung, Gewähr
SWISSVAULT übernimmt die Gewähr für eine hohe Serviceverfügbarkeit von mindestens 99.7% pro Jahr (ausgenommen Internetzugang am Kundenstandort). Jegliche gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird ausgeschlossen. Da SWISSVAULT keinen Zugriff auf die Kundeninfrastruktur hat und die Kundendaten vollständig verschlüsselt übertragen werden, sind die Überwachungs- und Warnmöglichkeiten durch SWISSVAULT eingeschränkt. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Datensicherung liegt deshalb beim Kunden.
Gerichtstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Zug (Schweiz).
Informationen
Gerne stehen wir Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen jederzeit unter 041 726 03 20 zur Verfügung.